INFORMATIONEN FÜR FACHBEREICHSLEITUNGEN  

Ab 01.01.2022 ist die Vereinbarung zur § 6 Rahmenempfehlung - HKP 16-21 – in Kraft getreten.

Was bedeutet das konkret? Die Versorgung von Versicherten mit chronischen und schwer heilenden Wunden soll durch spezialisierte  Leistungserbringer erfolgen

Was ist ein spezialisierter Leistungserbringer? Ein spezialisierter Pflegedienst oder eine spezialisierte Einrichtung außerhalb der Häuslichkeit (wie zum Beispiel ein  Wundzentrum)

Achtung! Nur im Einzelfall darf ein nicht spezialisierter Leistungserbringer die Versorgung von chronischen schwer heilenden Wunden übernehmen.

Übergangsregelung zur Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft/Fachbereichsleitung bei bestehenden Pflegediensten: Hiernach kann ein Pflegedienst für eine Übergangszeit von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Rahmenempfehlungen als spezialisierter Pflegedienst gelten, auch wenn die Leitungskraft noch nicht abschließend die in den Rahmenempfehlungen geregelten Anforderungen erfüllt.  

Voraussetzung ist, dass die Pflegefachkraft, die zukünftig die Leitungsaufgaben im Bereich Wundversorgung übernehmen soll, bereits die Zusatzqualifikation im Umfang von 84 UE für die an der Versorgung beteiligten Pflegefachkräfte abgeschlossen hat und sich in einer Weiterbildung zur Leitungskraft mit 168 UE befindet. Als Nachweis für die geforderten 168 UE der „verantwortlichen Pflegefachkraft“ bzw. die Fachbereichsleitung in der spezialisierten Pflege wird bei Abschluss des Fachtherapeut Wunde ICW® ein spezielles Zertifikat ausgestellt, welches dem Umfang von 176 UE Theorie und Inhalt ausweist.  

Zudem muss eine externe Pflegefachkraft, die die Anforderungen an die Qualifikation für Leitungskräfte vollumfänglich erfüllt, im Rahmen eines Kooperationsvertrages hinzugezogen werden.    

Quellen zum Nachlesen: ICW

INFORMATIONEN FÜR MITARBEITER:  

Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-Richtlinie) ist am 01.01.2022 in Kraft getreten, darin sind verschiedene Anforderungen an spezialisierte Leistungserbringer formuliert. Für diesen Bereich wird von Pflegefachpersonen eine besondere Qualifikation gefordert. Dabei werden laut Rahmenempfehlung zwischen Leitung und Mitarbeiter („verantwortliche Pflegefachkraft bzw. die Fachbereichsleitung sowie die übrigen an der Versorgung beteiligten Pflegefachkräfte“) der Einrichtung unterschieden.  

Alle Absolventen mit gültigem Zertifikat Wundexperte ICW®, die den Nachweis der geforderten 84 UE für die „übrigen an der Versorgung beteiligten Pflegefachkräfte“ der spezialisierten Leistungserbringer benötigen, können aufbauend auf das Seminar Wundexperte ICW® das Modul 1 des Fachtherapeut Wunde ICW® (Schwerpunkt Ulcus Cruris) plus 4 UE (Abstimmung Zertifizierungsstelle) absolvieren und eine Prüfung ablegen. Es wird ein spezielles Zertifikat (Zwischenzeugnis/Zertifikat Modul 1 Fachtherapeut Wunde ICW®) mit inhaltlichen und quantitativem Nachweis ausgestellt, welches den Umfang von 88 UE Theorie ausweist.  

Falls der Teilnehmer nachträglich den Abschluss Fachtherapeut Wunde ICW® anstrebt, kann das Modul anerkannt werden, wenn dieser innerhalb der nächsten zwei Jahre ab Modulabschluss angetreten wird.  

Quellen zum Nachlesen: ICW