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+++++ Wichtige Informationen +++++
zur
Rahmenempfehlung häusliche Krankenpflege (HKP)
Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie steht nun die Rahmenempfehlung zur häuslichen Krankenpflege fest.
Die Versorgung von Menschen mit chronisch und schwer heilenden Wunden soll künftig von spezialisierten Leistungserbringern durchgeführt werden. Um spezialisierter Leistungserbringer zu werden, sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Voraussetzung für die fachliche Leitung der Wundversorgung: (Zusatzqualifikation von 168 UE)
Beispiel: Wundexperte ICW® (56 UE) + Fachtherapeut Wunde ICW® (120 UE)
2. Voraussetzung für alle versorgenden Pflegefachkräfte: (Zusatzqualifikation von 84 UE)
Beispiel: Wundexperte ICW® (56 UE) + Modul 1 Fachtherapeut Wunde ICW® (30 UE)
3. Voraussetzung für alle versorgenden Pflegefachkräfte:
(Fortbildungen/Rezertifizierung von 10 Zeitstunden je Kalenderjahr nachzuweisen)
Beispiel: 2 tägige Rezertifizierung oder 4 E-Learning Module
Hinweise zur Umsetzung in der Versorgung Aktuelle Verträge für häusliche Krankenpflege behalten ihre Gültigkeit und könnten bei Erfüllung der Anforderungen an spezialisierte Leistungserbringer ergänzend für den Bereich Wundversorgung verhandelt werden. Interessierte und potenzielle spezialisierte Leistungserbringer können auf Basis der Rahmenempfehlung auch Einzelverträge mit Kassen zur Wundversorgung schließen oder ggf. über den zuständigen Pflegeverband.
Ab dem 01.10.2022 darf die Krankenkasse ihren Versicherten mit chronisch schwer heilenden Wunden einen spezialisierten Leistungserbringer benennen, der die Versorgung übernimmt.
Da die Vereinbarung nicht auf alle Fragen eine Antwort gibt, können auch Sie hierzu mit uns per E-Mail in Kontakt treten und uns ihre Fragen oder Kontaktwunsch zur neuen Richtlinie für die chronische Wundversorgung mitteilen: fragen@wundmitte.de oder telefonisch unter der Nummer 0711 - 508 734 26
Weitere Informationen finden Sie unter:
HKP - Richtlinien
Informationen wie Sie Sich und/oder Ihre Mitarbeiter/Kollegen entsprechend fortbilden können finden Sie hier:
Die Versorgung von Menschen mit chronisch und schwer heilenden Wunden soll künftig von spezialisierten Leistungserbringern durchgeführt werden. Um spezialisierter Leistungserbringer zu werden, sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Voraussetzung für die fachliche Leitung der Wundversorgung: (Zusatzqualifikation von 168 UE)
Beispiel: Wundexperte ICW® (56 UE) + Fachtherapeut Wunde ICW® (120 UE)
2. Voraussetzung für alle versorgenden Pflegefachkräfte: (Zusatzqualifikation von 84 UE)
Beispiel: Wundexperte ICW® (56 UE) + Modul 1 Fachtherapeut Wunde ICW® (30 UE)
3. Voraussetzung für alle versorgenden Pflegefachkräfte:
(Fortbildungen/Rezertifizierung von 10 Zeitstunden je Kalenderjahr nachzuweisen)
Beispiel: 2 tägige Rezertifizierung oder 4 E-Learning Module
Hinweise zur Umsetzung in der Versorgung Aktuelle Verträge für häusliche Krankenpflege behalten ihre Gültigkeit und könnten bei Erfüllung der Anforderungen an spezialisierte Leistungserbringer ergänzend für den Bereich Wundversorgung verhandelt werden. Interessierte und potenzielle spezialisierte Leistungserbringer können auf Basis der Rahmenempfehlung auch Einzelverträge mit Kassen zur Wundversorgung schließen oder ggf. über den zuständigen Pflegeverband.
Ab dem 01.10.2022 darf die Krankenkasse ihren Versicherten mit chronisch schwer heilenden Wunden einen spezialisierten Leistungserbringer benennen, der die Versorgung übernimmt.
Da die Vereinbarung nicht auf alle Fragen eine Antwort gibt, können auch Sie hierzu mit uns per E-Mail in Kontakt treten und uns ihre Fragen oder Kontaktwunsch zur neuen Richtlinie für die chronische Wundversorgung mitteilen: fragen@wundmitte.de oder telefonisch unter der Nummer 0711 - 508 734 26
Weitere Informationen finden Sie unter:
HKP - Richtlinien
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